Die Mitzeichnungsfrist der Bundestags-Petition Nr. 117819 ist seit dem 31.12.2020 beendet. Bis dahin unterstützten
638 Mitzeichner*innen die Petition zur zur Beschränkung des privilegierten Baues im Außenbereich.
Aktuell befindet sich unsere Petition Nr. 117819 in Prüfung vor dem Petitionsausschuss des Dt. Bundestages.
Neues Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach erklärt Wohnunterkünfte für nicht privilegiert
Bürger*innen und Kommunalpolitiker*innen fordern eine Verbesserung des §35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB "Bauen im Außenbereich" des Bundes-Baugesetzbuch. Wir fordern eine Änderung der Privilegierung für gartenbauliche Gebäudekomplexe, deren Dachflächen 1 Hektar übersteigt. Gartenbauliche Anlagen mit mehr als 1 Hektar Dachfläche sollen zukünftig -wie jedes andere Bauvorhaben auch- am kommunalen Baugenehmigungsverfahren teilnehmen. Gleiches Recht für Alle.
Wir bitten um Ihre Unterstützung und Mitzeichnung dieser Online-Petition beim Deutschen Bundestag.
Kommunalpolitiker*innen in ganz Deutschland brauchen ein verbessertes Baurecht. Bürger*innen brauchen ein Mitspracherecht.
Bundesweit herrscht das gleiche Problem in den Räten: Je größer das Bauvorhaben um so geringer der Einfluss der lokalen Entscheidungsgremien.
Zwar können Kommunalpolitiker in Bau-Ausschüssen über jedes Detail eines Wohn-/ Gewerbegebiet verhandeln. Aber bei der Errichtung von XXL-Gewächshäuser und Agrarfabriken im Aussenbereich mit einer versiegelten Fläche mehreren Hektar, besteht kein Mitspracherecht der Kommune.
Diese Petition stellt die Privilegierung landwirtschaftlicher Bauten nicht grundsätzlich in Frage. Aber die Sonderrechte der Privilegierung für gartenbauliche Vorhaben wie sie in §35 BauGB Abs.1 Ziff.2 verankert sind, können nicht grenzenlos sein.
In den letzten Jahren wurden in Deutschland Hunderte Hektar Glasgewächshäuser errichtet. Zum Beispiel:
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