Pressemitteilungen

Pressemitteilungen vom 03.12.2020
PDF-Version: https://www.35-baugb-bauen-im-aussenbereich.de/public/Pressemitteilung-2020-12-03.pdf

Petition an den Dt. Bundestag zur Änderung der Privilegierung von Gewächshäusern

Eine Initiative von Bürgern und Kommunalpolitikern aus Mittelfranken fordert eine Änderung der Privilegierung für gartenbauliche Gebäudekomplexe, deren Dachflächen 1 Hektar übersteigt. Nach aktuellem Bundesbaurecht sind gartenbauliche Bauvorhaben grundsätzlich und unabhängig jeder Baugröße zulässig, mit der Folge das selbst für ein 10 Hektar großes Agrargebäude kein Bebauungsplan notwendig ist.

Die Initiative hat dazu eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Petition verlangt eine Verbesserung des §35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB "Bauen im Außenbereich" des Bundes-Baugesetzbuch. Der Initiator Michael Gawehn engagiert sich für „Planung vor Privilegierung“ und erklärt „Gartenbauliche Anlagen mit mehr als 1 Hektar Dachfläche sollen zukünftig -wie jedes andere Bauvorhaben auch- am kommunalen Baugenehmigungsverfahren teilnehmen. Gleiches Recht für Alle.“

Der Initiator steht mit dieser Forderung keines Wegs alleine. Seit Jahren engagieren sich verschiedene Gruppen für eine Reform des §35 BauGB, der das Bauen im Außenbereich regelt. Beispielsweise verwies Prof. Dr. Ortwin Peithmann von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung auf die dringende Reformbedürftigkeit des §35 BauGB hin: „Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe in einer Gemeinde sollte über Bebauungspläne reguliert werden."

Auch der Bayerische Gemeindetag publizierte seine Auffassung: „dass eine koordinierte, raumverträgliche bauliche Nutzung des Außenbereichs und ein schonender Umgang mit der Kulturlandschaft nur möglich sind, wenn die Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Bauleitplanung und der Regionalplanung gestärkt werden.“ Der Bay. Gemeindetag vertritt die Interessen aus über 2.000 Gemeinden in Bayern.

Initiator Michael Gawehn appelliert an alle Bürger und Kommunalpolitiker sich dieser Petition anzuschließen. Unter www.35-baugb-bauen-im-aussenbereich.de kann man sich über die Petition informieren und seine Stimme bequem online abgeben. Nehmen Sie sich die Zeit jetzt dafür – jede Stimme zählt! Hoffen Sie nicht auf das Engagement und den Idealismus anderer. Wenn Sie auch der Meinung sind: Planung vor Privilegierung, dann bestätigen sie Ihren Willen durch Mitzeichnung der Petition


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Wir sind ..

eine Initiative von Bürger*innen und Kommunalpolitiker*innen und engagieren uns für ein echtes kommunales Mitspracherecht bei §35 BauBG Bauen im Außenbereich.

Wir fordern die Änderung der Privilegierung für gartenbauliche Gebäude, deren Dachflächen 1 Hektar übersteigt

Aktuell befindet sich unsere Petition Nr. 117819 in Prüfung vor dem Petitionsausschuss des Dt. Bundestages.