Diese Petition stellt die Privilegierung landwirtschaftlicher Bauten nicht grundsätzlich in Frage. Aber die Sonderrechte der Privilegierung für gartenbauliche Vorhaben wie sie in §35 BauGB Abs.1 Ziff.2 verankert sind, können nicht grenzenlos sein.
Die Grundidee des §35 BauGB zum privilegierten Bauen ist auch zukünftig richtig.
Bei der privilegierten Landwirtschaft ging es darum, diejenigen Personenkreise zu fördern und unterstützen, die sich um die lokale, ländliche Entwicklung unserer bäuerlichen Strukturen, den Erhalt und die Entwicklung unserer Kulturlandschaft kümmern. Agrarfabriken übernehmen diese Aufgabe der Flurpflege nicht.
Wir brauchen unsere Bauern - aber wir müssen Agarfabriken nicht privilegieren.
Landwirte sind ein tragendes Fundament unserer Gesellschaft. Sie sind täglich auf Feldern und in Wäldern unterwegs und hegen und pflegen unsere Kulturlandschaft. Agrarfabriken werden diese Naturpflege nicht übernehmen.
Wir Kommunalpolitker fordern eine Begrenzung der Privilegierung für gartenbauliche Gebäudekomplexe, deren Dachflächen 1 Hektar übersteigt. Gartenbauliche Anlagen mit mehr als 1 Hektar Gesamt-Dachfläche sollen zukünftig -wie jedes anderes Bauvorhaben auch- am kommunalen Baugenehmigungsverfahren teilnehmen. Nach unserem Verständnis von Gemeinschaft und Demokratie ist unsere Forderung nach einem kommunalen Baugenehmigungsverfahren nicht zu viel verlangen und für alle andere Großbauvorhaben der Standard. Gleiches Recht für Alle.
Gemüsefabriken von der Größe mehrerer Hektar beeinflussen jede Kommune. Typische Folgen der Ansiedelung sind:
Diese Eingriffe sind in manchen Kommunen tragbar, aber je nach Standort nicht in allen Gemeinden schadlos umsetzbar. Der Eingriff muß mittels kommunalen Baugenehmigungsverfahren gesteuert werden können.
Landwirte können weiterhin im typischen bäuerlichen Umfang, privilegiert im Aussenbereich expandieren. Maschinenhallen und Ställe sind nach dem Gesetz keine gartenbaulichen Gebäude. Somit sind Maschinenhallen, Silos und Ställe von § 35 BauGB Abs.1 Ziff.2 nicht betroffen.
Das Petitionsziel umfasst gartenbaulichen Gebäudekomplexe größer 1 Hektar. Die meisten Landwirte betreiben eine Felder-, Vieh und Forstwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Gebäude der meisten Landwirte sind nach Absatz 1 Ziffer 1 errichtet. Hier fordern wir keine Veränderung. Wir verfolgen nur eine Änderung der Ziffer 2, dort sind die gartenbaulichen Gebäude behandelt, welche Agrarfabriken sind.
Zum anderen schlagen vor, das für gartenbaulichen Gebäuden bis zu einer Dachfläche von 1 Hektar alles bleibt wie es bisher war. Diese Schwelle bietet gartenbaulichen Landwirten genug Freiraum um kleinere Gewächshäuser bis 1 Hektar Größe zu errichten oder zu erweitern. Wie bisher können auch weiterhin Gewächshäuser von mehr als 1 Hektar errichtet werden. Wir fordern lediglich den Ablauf eines kommunales Baugenehmigungsverfahrensind.
Wir bitten um Ihre Unterstützung und Mitzeichnung dieser Online-Petition beim Deutschen Bundestag.
Kommunalpolitiker in ganz Deutschland brauchen ein verbessertes Baurecht.